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Vertiefte Angebotsprüfung; Kalkulationsvorschriften; Ausscheiden; ÖNORM B 2061

RechtsprechungVergaberechtbbl 2018/112bbl 2018, 119 Heft 3 v. 1.6.2018

§ 125 BVergG 2006, § 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006, § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006

Wurde die ÖNORM B 2061 verbindlich erklärt, widerspricht bei dieser zuwiderlaufender Angebotsgestaltung das Angebot unzweifelhaft den Ausschreibungsbestimmungen.

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