§ 187 Abs 1 BVergG 2006, § 271 Abs 2 BVergG 2006, § 272 BVergG 2006, § 273 BVergG 2006
Durch eine entsprechende Dokumentation ist von vornherein sicherzustellen, dass nach der Angebotsöffnung die Punktevergabe für das Preiskriterium nicht verändert werden kann, sodass deren willkürliche Handhabung unterbunden wird.