Art 1 Abs 1 Unterabs 3 und Abs 3 RL 89/665 /OWG
Auch wenn das Angebot der Zuschlagsempfängerin auszuscheiden gewesen wäre, ist die Antragslegitimation nicht jedenfalls zu bejahen, sondern es bedarf des dem Antragsteller drohenden Schadens.
VwGH, 29.01.2018, Ra 2016/04/0086