Art V Abs 5 wr BauO idF LGBl 2014/025, Art V Abs 6 wr BauO idF LGBl 2014/025
Die Regelungen des Art V Abs 5 und 6 wr BauO sind als Ausnahmebestimmungen grundsätzlich restriktiv zu interpretieren.
Wird das bestehende Dach zur Gänze entfernt und ein neues Dach errichtet, liegt keinesfalls eine bloße Veränderung der Dachhaut vor.