§ 70 Abs 1 nö BauO 1996
Der Umstand, dass für ein (Haupt-) Gebäude zwar bereits eine Baubewilligung erteilt, dieses jedoch (noch) nicht errichtet wurde, beseitigt das Wahlrecht über die Art der Bauweise noch nicht.
VwGH, 23.01.2018, Ra 2016/05/0077
§ 70 Abs 1 nö BauO 1996
Der Umstand, dass für ein (Haupt-) Gebäude zwar bereits eine Baubewilligung erteilt, dieses jedoch (noch) nicht errichtet wurde, beseitigt das Wahlrecht über die Art der Bauweise noch nicht.
VwGH, 23.01.2018, Ra 2016/05/0077