§ 2 WEG 2002
Allein durch den Erwerb von Liegenschaftsanteilen von einem früheren Alleineigentümer oder Miteigentümer, der die Stellung eines Wohnungseigentumsorganisators gehabt hat, wird der Übergang von Pflichten eines Wohnungseigentumsorganisators nicht bewirkt.