§ 38 Abs 1 tir ROG 2016, § 38 Abs 3 tir ROG 2016
Eine Kfz-Werkstätte ist kein der täglichen Versorgung der Bevölkerung des betreffenden Gebietes dienender Betrieb.
Der Charakter der Ausnahmebestimmung des § 38 Abs 3 tir ROG für der Widmung widersprechende