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Beginn der Bauausführung; Bewehrungs- oder Schalungsarbeiten; Betonierungsarbeiten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/51bbl 2017, 59 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 2 Abs 22 tir BauO 2011, § 57 Abs 1 lit e tir BauO 2011

Baubeginn ist der Tag, an dem mit den der Herstellung der baulichen Anlage dienenden Erd- oder Bauarbeiten begonnen wird.

Auch den Betonierungsarbeiten vorausgehenden Bewehrungs- oder Schalungsarbeiten dienen bereits der Herstellung der baulichen Anlage (hier: des aufgehenden Mauerwerkes).

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