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Versickerung von Niederschlagswässern; keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/49bbl 2017, 58 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 3 Abs 4 tir BauO 2011, § 26 Abs 3 tir BauO 2011

Nachbarn kommen bezüglich der Versickerung von Niederschlagswässern keine subjektiv-öffentlichen Rechte zu.

LVwG Tir, 19.12.2016, LVwG-2016/38/2558-1

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