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Bauausführung; Ausführungsfristen; Verkürzung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/40bbl 2017, 56 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 23 nö BauO 2014, § 24 nö BauO 2014

Die Bauausführungsfrist kann von der Baubehörde verlängert, nicht aber auch (wie hier: auf 6 Monate) verkürzt werden.

LVwG Nö, 03.01.2017, LVwG-AV-1179/001-2016

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