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Bebauungsplan; Zubau; Mindestabstand; Schließen von Zwischenräumen zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze; Auslegung von Ausnahmebestimmungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/41bbl 2017, 56 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 5 Z 1 oö BauTG 1994, § 32 oö ROG 1994

Die Regelung eines Bebauungsplanes, dass seitliche Grenzabstände mit (Haupt- oder Neben-) Gebäuden „geschlossen" werden können, ist als Ausnahmebestimmung restriktiv auszulegen.

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