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Verfahrensgegenstand des Baubewilligungsverfahrens; Einreichplan; Bauwille

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/39bbl 2017, 56 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 23 Abs 1 nö BauO 2014

Wurde im Einreichplan ein Gebäude mit grauer Farbe als „Bestand" gekennzeichnet, erklärt der Bauwerber damit, dass dieser nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens sein soll.

LVwG Nö, 22.12.2016, LVwG-AV-1216/001-2016

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