Das Tiroler Bau- und Raumordnungsrecht war in den letzten Jahren Gegenstand intensiver Reformbemühungen. Nach den Anpassungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit1 wurden 2015 und 2016 wesentliche Reformen in Angriff genommen. Diese waren zum Teil notwendig, um das Bau- und Raumordnungsrecht an unionsrechtliche Vorgaben anzupassen, verwaltungsreformatorische Akzente zu setzen, zum Teil erfolgten legistische Reaktionen auf Vollzugsprobleme in der alltäglichen Praxis. Im Folgenden sollen die wichtigsten Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis kritisch dargestellt werden2.