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Heranrückende Wohnbebauung; Nachbarn; Parteistellung; Betriebsanlageninhaber

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2016/138bbl 2016, 152 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 4 Z 44 stmk BauG 1995, § 26 Abs 1 stmk BauG 1995, § 26 Abs 4 stmk BauG 1995

Auch im Falle der heranrückenden Wohnbebauung ist die Parteistellung des Nachbarn auf den Eigentümer (bzw Baurechtsinhaber) der Nachbargrundflächen beschränkt.

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