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Abluftleitung; Maschine; Begriff „bauliche Anlage“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/137bbl 2016, 152 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 4 Z 13 stmk BauG 1995, § 20 Z 5 stmk BauG 1995

Motoren, Maschinen und Apparate sind keine baulichen Anlagen im Sinn des § 4 Z 13 stmk BauG.

Bei einer Abluftleitung (hier: aus Hartschaum mit Polyestermantel inklusive der Befestigung an der bauseitigen Unterkonstruktion) handelt es sich um den Bestandteil einer Maschine.

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