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Ordinationsschild; Ankündigungseinrichtung; anzeigepflichtige Maßnahme; bewilligungspflichtige Maßnahme

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/136bbl 2016, 151 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 20 Z 3 lit a stmk BauG 1995, § 7 Abs 1 GAEG, § 7 Abs 3 Z 1 GAEG

Beim Ordinationsschild eines Arztes (hier: Acrylglastafel an der Hausfassade) handelt es sich um eine baurechtlich anzeigepflichtige Ankündigungseinrichtung.

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