§ 19 sbg BauPolG, § 20 sbg BauPolG, Art 10 Abs 1 Z 13 B-VG, Art 15 Abs 1 B-VG
Im Baubewilligungsverfahren dürfen aus kompetenzrechtlichen Gründen keine Vorschreibungen erteilt werden, die dem Denkmalschutz und nicht (auch) baurechtlichen Aspekten dienen.