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Glaubhaftmachung der Schaffung der erforderlichen Kfz-Stellplätze; kein verbesserungsfähiger Mangel

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/62bbl 2016, 57 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 8 Abs 3 tir BauO 2011, § 27 Abs 4 lit d tir BauO 2011, § 13 Abs 3 AVG

Bei der Nicht-Glaubhaftmachung der Schaffung der erforderlichen Kfz-Stellplätze handelt es sich um keinen verbesserungsfähigen Mangel iSd § 13 Abs 3 AVG, sondern um einen sonstigen Abweisungsgrund nach § 27 Abs 4 lit d tir BauO 2011.

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