§ 43 krnt BauO 1996, § 44 Abs 1 krnt BauO 1996
Die Wiederherstellung einer Absturzsicherung bei einem im Jahr 1981 bewilligten Gebäude hat nach Maßgabe der Baubewilligung und der zu diesem Zeitpunkt in Geltung gestandenen krnt BauVO zu erfolgen.
§ 43 krnt BauO 1996, § 44 Abs 1 krnt BauO 1996
Die Wiederherstellung einer Absturzsicherung bei einem im Jahr 1981 bewilligten Gebäude hat nach Maßgabe der Baubewilligung und der zu diesem Zeitpunkt in Geltung gestandenen krnt BauVO zu erfolgen.