Mit der Novelle LGBl 31/2015 zur Kärntner Bauordnung (K-BO) hat der Kärntner Landesgesetzgeber die Voraussetzungen für eine Änderung der Verwendung von Wohnobjekten in Freizeitwohnsitze verschärft. Im vorliegenden Beitrag werden die Inhalte und Konsequenzen dieser Novelle anhand eines Bauträgerprojekts illustriert.