vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baubewilligung; baupolizeiliche Interessen; Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz; Auflagen; OIB-Richtlinien

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/1bbl 2016, 9 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 3 Z 3 lit c bgld BauG, § 18 Abs 2 bgld BauG, § 18 Abs 10 bgld BauG, § 36 bgld BauVO

Die Baubehörde hat die baupolizeilichen Interessen vor Erteilung der Baubewilligung zu prüfen.

Die Vorgangsweise, dass die Baubehörde ein baupolizeiliches Interesse (hier: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Einhaltung der OIB-Richtlinien) nicht prüft, sondern dem Bauwerber einen Nachweis über dessen Einhaltung mittels Auflage im Baubewilligungsbescheid vorschreibt, ist rechtswidrig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte