vlbg BauG 2001 § 24 Abs 3 lit a, AVG § 13 Abs 3
Hat der Grundeigentümer seine Zustimmung zu mehreren Bauvorhaben auf derselben Liegenschaft erteilt, ist der Bauwerber zur Vorlage einer aktuellen Zustimmungserklärung bzw einer Erklärung über den Fortbestand der seinerzeitigen Zustimmungserklärung verpflichtet.