wr BauO § 134a, WEG 2002 § 2 Abs 1, WEG 2002 § 16 Abs 1
Benachbarte Wohnungseigentümer sind berechtigt, unzulässige Schallimmissionen auch in einer anderen (hier: Dachgeschoßwohnung) als der eigenen Eigentumswohnung einzuwenden.
wr BauO § 134a, WEG 2002 § 2 Abs 1, WEG 2002 § 16 Abs 1
Benachbarte Wohnungseigentümer sind berechtigt, unzulässige Schallimmissionen auch in einer anderen (hier: Dachgeschoßwohnung) als der eigenen Eigentumswohnung einzuwenden.