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Jausenstation; Schihütte; Sonderwidmung; Festlegung von (Höchst-)Nutzflächen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2014/213bbl 2014, 257 Heft 6 v. 1.12.2014

tir ROG 2011 § 43 Abs 1 lit a

Bei Sonderwidmungen ist auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung die Festlegung von Höchstnutzflächen (hier: Bruttogeschoßfläche, Wohnnutzfläche) im Flächenwidmungsplan zulässig.

LVwG Tirol, 12.05.2014, LVwG-2014/22/1034-3

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