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Gartenhaus; Mindestabstandsflächen; zulässige Verbauung an der Grundgrenze; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2014/214bbl 2014, 257 Heft 6 v. 1.12.2014

tir BauO 2011 § 6 Abs 3 lit a, tir BauO 2011 § 6 Abs 3 lit b, tir BauO 2011 § 6 Abs 6

Bei der Berechnung des Ausmaßes der Verbauung an der Grundgrenze ist jedenfalls auf die Gesamtheit der baulichen Anlage abzustellen, weshalb auch das Vordach in die Berechnung miteinzubeziehen ist.

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