sbg BauPolG § 2 Abs 1 Z 1, sbg BauPolG § 19 Abs 1
Werden bei einem (hier: vom Sturm beschädigten) Altbau das Dach mit anderem Material gedeckt und sukzessive Außenwände neu errichtet, liegt keine Instandsetzung, sondern ein Neubau vor.
VwGH, 12.08.2014, Ro 2014/06/0045