vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abstandsvorschriften; Berechnung der Mindestabstände

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2014/211bbl 2014, 256 Heft 6 v. 1.12.2014

sbg BGG § 25 Abs 3

Zur Berechnung des Mindestabstandes sind jeweils jene zwei Punkte zwischen der obersten Dachtraufe und dem niedrigsten an der jeweiligen Front befindlichen Punkt des gewachsenen Geländes heranzuziehen, die eine lotrechte Verbindung aufweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte