sbg BGG § 12a Abs 2, sbg BGG § 22 lit a, sbg BGG § 24 Abs 3
Fehlt dem Antrag auf Änderung (Aufhebung) der Bauplatzerklärung die Unterschrift eines von mehreren Grundstückseigentümern, muss der Antrag von der Baubehörde zurückgewiesen werden.
sbg BGG § 12a Abs 2, sbg BGG § 22 lit a, sbg BGG § 24 Abs 3
Fehlt dem Antrag auf Änderung (Aufhebung) der Bauplatzerklärung die Unterschrift eines von mehreren Grundstückseigentümern, muss der Antrag von der Baubehörde zurückgewiesen werden.