sbg ROG 2009 § 64 Abs 2, sbg ROG 2009 § 64 Abs 3
Die Ausnahmebestimmungen des § 64 sbg ROG sind restriktiv auszulegen.
Bestehende Bauten, die dem Bebauungsplan widersprechen, dürfen (hier: im Dachbereich) nicht noch weiter ausgebaut werden.
sbg ROG 2009 § 64 Abs 2, sbg ROG 2009 § 64 Abs 3
Die Ausnahmebestimmungen des § 64 sbg ROG sind restriktiv auszulegen.
Bestehende Bauten, die dem Bebauungsplan widersprechen, dürfen (hier: im Dachbereich) nicht noch weiter ausgebaut werden.