sbg ROG 2009 § 57 Abs 2
Ein Geschoss bis zu einer maximalen Höhe von 6,99 m ist nur als ein Geschoss zu zählen.
In einem Geschoss müssen nicht alle Bereiche auf einer Ebene liegen.
sbg ROG 2009 § 57 Abs 2
Ein Geschoss bis zu einer maximalen Höhe von 6,99 m ist nur als ein Geschoss zu zählen.
In einem Geschoss müssen nicht alle Bereiche auf einer Ebene liegen.