stmk BauG 1995 § 29, stmk ROG 2010 § 8 Abs 2, stmk ROG 2010 § 8 Abs 40, stmk ROG 2010 § 8 Abs 42
Einem Grundeigentümer kommt kein Rechtsanspruch auf Abänderung des Bebauungsplanes zu.
Ein Bebauungsplan wird auch nicht ohne weiteres ungültig, wenn er nicht von Amts wegen regelmäßig geändert wird.