sbg ROG 1998 § 33 Abs 4 Z 1, sbg BauPolG § 9 Abs 1 Z 2
Bei der Beurteilung, ob ein Bauteil (hier: Leuchtwerbeanlage auf dem Gebäude) „untergeordnet“ ist, kommt es nicht auf die Wahrnehmbarkeit des Bauteiles an sich, sondern auf seine Erscheinung im Gesamtbild des Baues an.