BauO 1996 § 24 Abs 1 nö
Wurde für einen landwirtschaftlichen (Nebenerwerbs-) Betrieb ein Wohn- und ein Wirtschaftsgebäude
Seite 154
BauO 1996 § 24 Abs 1 nö
Wurde für einen landwirtschaftlichen (Nebenerwerbs-) Betrieb ein Wohn- und ein Wirtschaftsgebäude
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