BauO 1996 § 6 Abs 2 Z 3, BauO 1996 § 6 Abs 70 nö
Die Frage, ob das Wahlrecht der Bebauungsweise bereits verbraucht ist, darf ausschließlich anhand der bestehenden Hauptgebäude beurteilt werden.
VwGH, 08.04.2014, 2011/05/0078
BauO 1996 § 6 Abs 2 Z 3, BauO 1996 § 6 Abs 70 nö
Die Frage, ob das Wahlrecht der Bebauungsweise bereits verbraucht ist, darf ausschließlich anhand der bestehenden Hauptgebäude beurteilt werden.
VwGH, 08.04.2014, 2011/05/0078