oö BauTG 1994 § 3, AVG § 52
Erscheint bei Kfz-Stellplätzen eine über das übliche Maß hinausgehende Immissionsbelastung der Nachbarn nicht von vorneherein ausgeschlossen, ist zu ihrer Beurteilung die Feststellung der voraussichtlichen Fahrzeugbewegungen unerlässlich.