bgld BauG 1997 § 3 Z 1, bgld RPIG 1969 § 16 Abs 3, RPIG 1969 § 20 Abs 5
Da die Lagerung von Saatgut keine mit einer Tierhaltung in einem sachlichen oder funktionellen Zusammenhang stehende Nutzung darstellt, sind damit in Zusammenhang stehende Baumaßnahmen im „Grünland – Tierhaltung“ widmungswidrig.