BauG 1997 § 25, BauG 1997 § 26, BauG 1997 § 28, BauG 1997 § 34 bgld
Ein baupolizeilicher Auftrag, mit dem einem Grundstückseigentümer aufgetragen wird, ein bereits errichtetes Gebäude „nachträglich genehmigen zu lassen“, ist rechtlich nicht vorgesehen.