sbg ROG § 31 Abs 5, AEUV Art 18, AEUV Art 49, AEUV Art 63, AEUV Art 65
Das Verbot der touristischen Nutzung von Wohnungen außerhalb von Zweitwohnsitzgebieten verletzt weder die Niederlassungs- noch die Kapitalverkehrsfreiheit.
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Das Verbot der touristischen Nutzung von Wohnungen außerhalb von Zweitwohnsitzgebieten verletzt weder die Niederlassungs- noch die Kapitalverkehrsfreiheit.