tir BauO 2011 § 2 Abs 16, tir BauO 2011 § 6 Abs 3 lit a, tir BauO 2011 § 6 Abs 3 lit e
„Fänge“ sind Vorrichtungen, mit der gezielt Abgase (zB Rauch, Abluft oder Abgase) von einer Anlage (zB Feuerungsanlage, Lüftungsanlage) ins Freie geleitet werden.
tir BauO 2011 § 2 Abs 16, tir BauO 2011 § 6 Abs 3 lit a, tir BauO 2011 § 6 Abs 3 lit e
„Fänge“ sind Vorrichtungen, mit der gezielt Abgase (zB Rauch, Abluft oder Abgase) von einer Anlage (zB Feuerungsanlage, Lüftungsanlage) ins Freie geleitet werden.