oö BauO 1994 § 38 Abs 7
Im Fall der Zerstörung eines Gebäudes (hier: Einsturz durch Schneedruck), für dessen Errichtung kein baurechtlicher Konsens erforderlich war, geht mit der Zerstörung die Rechtmäßigkeit des Bestandes unter.
oö BauO 1994 § 38 Abs 7
Im Fall der Zerstörung eines Gebäudes (hier: Einsturz durch Schneedruck), für dessen Errichtung kein baurechtlicher Konsens erforderlich war, geht mit der Zerstörung die Rechtmäßigkeit des Bestandes unter.