§ 1295 Abs 1 ABGB
Weiß ein Händler von der häufigen Undichtheit der von ihm vertriebenen Kugelhähne und den daraus resultierenden Wasserschäden, ist er im Rahmen der nachvertraglichen Sorgfaltspflicht gehalten, den ehemaligen Vertragspartner zu warnen und zur Überprüfung der Hähne aufzufordern.