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Kein gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Garagenstellplatzes

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/184bbl 2013, 212 Heft 5 v. 15.10.2013

§§ 524, 1500 ABGB

Sind im Zeitpunkt der Besichtigung eines Garagenstellplatzes an der Stirnseite eine Tafel mit KFZ-Nummer und ein Autoreifen zum Schutz vor Beschädigung ersichtlich sowie eine Kette zur Absperrung vorhanden, ist der gutgläubige lastenfreie Erwerb des mit einem (offenkundigen) Fruchtgenuß belasteten Garagenstellplatzes nicht möglich.

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