§§ 4, 11 NWG
Die Einräumung eines Notwegs ist nicht schon deswegen zu versagen, weil der geltende Bebauungsplan für ein betroffenes Grundstück keine einem solchen Weg ausdrücklich entsprechende Festlegung enthält.
OGH 29.4.2013, 1 Ob 53/13w
§§ 4, 11 NWG
Die Einräumung eines Notwegs ist nicht schon deswegen zu versagen, weil der geltende Bebauungsplan für ein betroffenes Grundstück keine einem solchen Weg ausdrücklich entsprechende Festlegung enthält.
OGH 29.4.2013, 1 Ob 53/13w