§§ 23 Abs 4 und 5, 34 Abs 3, 36, 54 krnt BauO 1996
Die Erlassung eines baupolizeilichen (Wiederherstellungs-) Auftrages auf Grund eines Anrainerantrages (hier: wegen konsenswidriger Bauausführung im Mindestabstand) kommt - bei wertender Betrachtung der §§ 23 Abs 4 und 5, 34 Abs 3 und 54 krnt BauO - nach Ablauf einer 30-jährigen Frist nicht mehr in Betracht.