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Baukonsens; Akteneinsicht

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2012/5bbl 2012, 28 Heft 1 v. 15.2.2012

§ 17 AVG

§ 49 oö BauO 1994

Einem Nachbarn kommt zum Zweck der Klärung der Frage, ob ein (hier: in den 1970er Jahren) rechtskräftig bewilligter Bau konsensgemäß ausgeführt worden ist, kein Recht auf Akteneinsicht zu.

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