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Bebauungsplan; Geschosszahl; Dachgeschoss; Vollgeschoss; Dachgauben; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2012/3bbl 2012, 25 Heft 1 v. 15.2.2012

§ 23 Abs 3 lit f krnt BauO 1996

Aus Bestimmungen des Bebauungsplanes über die Anzahl der Geschosse kann ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Einhaltung einer bestimmten Gebäudehöhe nur dann abgeleitet werden, wenn die Gebäudehöhe durch die Bestimmungen über die zulässige Geschosszahl bestimmt wurde.

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