§§ 1 ff BauKG
Bestellt der Bauherr keinen Baustellenkoordinator, trägt er selbst die Verantwortung, wenn ein Arbeitnehmer infolge fehlender Sicherheitsvorkehrungen zu Schaden kommt und haftet wegen Schutzgesetzverletzung gemäß § 1311.
§§ 1 ff BauKG
Bestellt der Bauherr keinen Baustellenkoordinator, trägt er selbst die Verantwortung, wenn ein Arbeitnehmer infolge fehlender Sicherheitsvorkehrungen zu Schaden kommt und haftet wegen Schutzgesetzverletzung gemäß § 1311.