§§ 863, 1500 ABGB
Eine nicht verbücherte Dienstbarkeit des Wasserbezugs über ein in einem Haus installiertes Wasserwerk erlischt bei gutgläubigem lastenfreien Erwerb der Liegenschaft und kann nicht allein durch die Untätigkeit des Erwerbers wieder entstehen. Sie kann aber durch Ersitzung begründet werden oder im Wege der Vereinbarung, allenfalls durch konkludentes Verhalten gemäß § 863 ABGB.