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Dienstbarkeit; konkludente Zustimmung zur Erweiterung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/189bbl 2009, 236 Heft 6 v. 15.12.2009

§ 863 ABGB

Gestattet der Eigentümer des dienstbaren Gutes jahrzehntelange die Weitergabe der Nutzung der Dienstbarkeit durch den Berechtigten an Dritte (hier: Jagdberechtigte), stellt dies eine konkludente Zustimmung zu einer Erweiterung der Rechte des Sevitutsberechtigten (ÖBF) dar.

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