vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baubewilligungspflichtige Maßnahmen; auskragende Bauteile auf Stahlkonstruktion; Dachterrassenerweiterung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/174bbl 2009, 232 Heft 6 v. 15.12.2009

§§ 60 Abs 1 lit c, 62a Abs 1 Z 33 wr BauO

Die Errichtung auskragender Bauteile (hier: auf einer Stahlkonstruktion zur Erweiterung von Dachterrassen) an einem Gebäude ist baubewilligungspflichtig.

Ein begehbarer Bauteil kann nicht als baubewilligungsfreie Außenjalousie, Markise oder als Gleichartiges angesehen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte